Kerker unter dem Rathausturm Biecz

Der Kerker – ein mittelalterliches Gefängnis im Rathausturm – besteht aus zwei Räumen mit einem Verlies. Der Raum über dem Kerker diente zusätzlich als Folterkammer. Das Amt des Scharfrichters (Scharfrichter war gleichzeitig ein städtischer Beamter) war nach Magdeburger Recht direkt mit dem Gerichtswesen verbunden und unterstand dem Bürgermeister. Um ein qualifizierter Scharfrichter zu werden, musste man die unteren Stufen des Handwerks durchlaufen. Der offizielle Titel des Henkers lautete „Meister der heiligen Gerechtigkeit“. Die unteren Ränge waren Folterknechte – sie waren die Gehilfen des Scharfrichters. Dies ist wahrscheinlich der Ursprung der Legende von einer Scharfrichterschule in Biecz. Sie wird in der Geschichte Polens von 1740 erwähnt, wo es heißt: „In dieser Stadt wurden früher die Henker ausgebildet.“ Seit dem 14. Jahrhundert verfügte Biecz über das Schwertrecht, d. h. über das Recht, Todesurteile zu verhängen und zu vollstrecken. Die Verurteilten wurden bis zur Vollstreckung des Urteils im Kerker gehalten. Die Hinrichtungen wurden auf dem Marktplatz von Biecz in der Nähe des Rathauses vollzogen. Eine weitere Hinrichtungsstätte war der Galgen außerhalb der Stadtmauern, dort wurden jedoch vor allem Verbrecher aus den untersten sozialen Schichten hingerichtet. Noch heute kann man Inschriften aus dem 17. Jahrhundert sehen, die von Häftlingen in die Wände des Rathauskellers geritzt wurden: Namen, Daten, Initialen, Kalender.

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