Eine obligatorische, aber nicht hinreichende Voraussetzung ist, dass die nominierte Stätte einen außergewöhnlichen und universellen Wert vorzuweisen hat und authentisch ist. Neben den Weltnatur- und Weltkulturstätten werden ab 1992 auch die gemischten Kultur- und Naturerbestätten unterschieden; diese sind meistens Kulturlandschaften, die infolge der Wechselbeziehungen zwischen dem Menschen und seiner natürlichen Umgebung entstehen. In Polen gehört das Architektur- und Parkensemble von Kalwaria Zebrzydowska zu solchen geschützten Kulturlandschaften.
Die Vielfältigkeit von Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste in unserer Wojewodschaft zeugt von der außergewöhnlichen Bedeutung des Kulturerbes von und in Małopolska. Hierzu gehören:
- Altstadt Kraków,
- Gedenkstätte und Museum Auschwitz-Birkenau, ehemaliges deutsches Konzentrations- und Vernichtungslager,
- Salzbergwerk Wieliczka,
- Salinenschloss Wieliczka,
- Salzbergwerk Bochnia,
- Architektur- und Parkensemble Kalwaria Zebrzydowska,
- vier Holzkirchen in Orten: Dębno Podhalańskie, Sękowa, Binarowa und Lipnica Murowana,
- vier orthodoxe Holzkirchen in: Brunary Wyżne, Kwiatoń, Owczary und Powroźnik.
Machen Sie sich mit der Liste mit allen Welterbestätten Polens vertraut, die in die UNESCO-Welterbeliste eingetragen sind, sowie mit der Weltkulturliste. Bei der UNESCO-Welterberoute in Małopolska handelt es sich um eine Autoroute, auf der man alle Stätten in Małopolska besichtigen kann, die in die UNESCO-Welterbeliste eingetragen wurden. Sie ist über 300 km lang.